Donnerstag, 21. Dezember 2017

M. Tosatti zum neuen "Lebensende-Gesetz" (Euthanasie) in Italien

Marco Tosatti kommentiert bei Stilum Curiae das gerade vom Italienischen Parlament angenommenen Gesetz "zum Lebensende" (Zulassung von Euthanasie, Behandlungsabbruch etc) und die Auswirkungen auf die katholischen Gesundheitseinrichtungen und den Stellenwert der Gewissensfreiheit  (beides wird im Gesetz nicht erwähnt) und das Schweigen sowohl des Bischofs von Rom als auch der Italienischen Bischofskonferenz.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"LEBENSENDE. DER VATICAN UND DIE CEI SCHEINEN UNVORHERGESEHENERWEISE AUFZUWACHEN. JEDENFALLS ZUM TEIL 
RUINI TEILNAHMSLOS"

Unvorhergesehenerweise hat auch jemand im Vatican und jemand von der Cei (Büro für religiöse Belange) entdeckt, daß das Gesetz zum Lebensende ein Problem mit widersprechenden Gewissen hat.
Das gilt nicht nur für katholische Institutionen sondern auch für die Ärzte, wenn der Hippokratische Eid noch irgendeine Bedeutung oder einen Wert haben soll.
Man könnte sich fragen, was passiert wäre, wenn der Verantwortliche von Cottolengo und danach Msgr. Crepaldi und einige mutige Bischöfe nicht geredet hätten.
Sie haben offensichtlich die "castratio in sacris" vermieden, die besonders im Augenblick der Bischofsweihe praktiziert wird.

Nebenbei natürlich die üblichen Störmanöver der Bewegungen für Leben und Familie, besessen von nicht verhandelbaren Werten, deshalb unsichtbar für den amtierenden Papst und den anderen Spezialisten für den Ausdruck auf Gesichtern, die den Rosenkranz rezitieren, Msgr. Galantino.

Das beweist das Schweigen. Mir stellt sich eine kleine Frage.
Warum hat die Cei nicht vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes gesprochen- für Katholiken ein  fast banales Bedürfnis bei einem so sensiblen und delikaten Thema?
Und weil dieses gefährliche und mehrdeutige Gesetz zwei anderen anthropologisch verheerenden Gesetzen folgt, wie z.B. dem der schnellen Scheidung und der Zivilehe, stellt sich da nicht das Problem von Kompetenz, Effektivität und Autorität der Führungsriege der Bischofskonferenz und insbesondere ihre Generalekretärs?



Es ist leider nur zu klar, daß dieses arme Land in der Rangfolge der Prioritäten des vaticanischen Souveräns sehr weit unten steht, der mehr damit beschäftigt ist, neue finanzielle Ressourcen für die Verwaltung des Patrimoniums des Apostolischen Stuhls (APSA) und fremde argentinische Bischöfe zu  erschließen, seine Schützlinge, die "mit dem Fallschirm über Rom abgesprungen sind"  und die Freundschaften, die ihn bewogen haben, solche plötzlichen Entscheidungen zu treffen und die immer noch ihren Einfluss ausüben.
Aber drei Tore wie diese zu kassieren und das, wo das Spiel fast zuende ist, sollte selbst für einen Vatican, der in gewisser Weise an die dunkelsten Zeiten der vergangenen Jahrhunderte erinnert, zu viel sein. Und Ruini teilnahmslos.

Und wir berichten von einer Erklärung von Massimo Gandolfini, vom Organisations-Komitée des Familien-Tages und von den am meisten in der Verteidigung des Lebens engagierten katholischen Laien-Persönlichkeiten:

"Der Gesundheitsminister Lorenzin hat die Existenz eines Problems bei der Durchführung des Gesetzes in den Katholischen Krankenhäusern erkannt. Auch der Amtsinhaber des Gesundheitsministeriums hat zugegeben, daß das kaum approbierte Gesetz keine Norm für den Umgang mit Gewissenskonflikten beinhaltet oder daß katholische Gesundheitseinrichtungen von den todbringenden Patienten-Verfügungen befreit werden können.
Deshalb hat der Minister die Absicht angekündigt, sich mit den Repräsentanten solcher Einrichtungen zu treffen, um ein Gleichgewicht zwischen den gerade angenommenen Regeln und dem Schutz der Gewissensfreiheit der Ärzte und des Gesundheitspersonals herzustellen, u.a. mit dem Leiter des Familientages, dem Neurochirurgen Massimo Gandolfini.

"Im Licht dieses gravierenden normativen Schwachpunktes, absichtlich in der Beratungsphase der Gesetzes ignoriert, erneuern wir unseren Appell an Präsident Mattarella, den Gesetzentwurf mit einer eigenen Botschaft für eine informierte Einwilligung zu einer solchen Vorsrogeverfügung ins Parlament zurückzuschicken.
Mit der Überzeugung, daß solche Regeln mit mehreren Bestimmungen der italienischen Verfassung kollidieren," schließt Gandolfini.
 "Im Licht dieses gravierenden Schwachpunktes beim Gesetzgebungsvotums, das in der Genehmigungsphase des Gesetzes bewusst ignoriert wurde, wiederholen wir unseren Appell an Präsident Mattarella den Gesetzentwurf mit einer eigenen Botschaft zur informierten Einwilligung und frühen Behandlung zu verweisen. In dem Glauben, dass diese Regeln mit mehr Bestimmungen der italienischen Verfassung kollidieren ", schließt Gandolfini.

Quelle: Stium Curiae, M.Tosatti

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